Tod durch Schokolade: Präzedenzfall

Einen Präzidenzfall schuf nun wohl das Oberlandesgericht München. Ein 15-jähriges Kind hatte unbemerkt von den Eltern Schokolade mit Nuss-Spuren gegessen und war aufgrund einer entsprechenden Allergie daraufhin verstorben. Der extrem tragische Fall wurde von einer Versicherung nicht als Unfall gewertet, eine entsprechende Versicherungssumme wurde nicht ausgezahlt. Dem widerspricht nun das Urteil 4 U 2523/11 OL München.

Nimmt ein Lebensmittel-Allergiker aus Versehen oder nicht bewusst Lebensmittel mit Allergenen zu sich, auf die eroder sie anspricht, muss eine Unfallversicherung für etwaige Folgen zahlen. So sieht es in zweiter Instanz zumindest das OLG München. Ein Junge hatte an Weihnachten anscheinend nusshaltige Schokolade vom gedeckten Weihnachtstisch gegessen, ohne dass weitere Anwesende oder die Eltern das bemerkten. Nach dem tragischen Tod ihres Kindes machten die Eltern die Unfallversicherung und einen  Betrag von 27.000 Euro geltend, der Summe, die für einen Unfalltod hinterlegt war. Als die Versicherung nicht zahlen wollte,gingen die Eltern vor Gericht und gewannen in zweiter Instanz.  Das unwissentliche Verzehren von Allergenen sei als Unfall zu bewerten. Weitere Informationen bei n-tv / Tod durch Schokolade.

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